Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken steigt weiter. Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 gelten Steckersolargeräte als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht. Eigentümer haben dadurch grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Installation gestattet wird.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht: Die Eigentümergemeinschaft kann weiterhin Vorgaben zur Ausführung, Sicherheit und Optik machen. Zudem zeigen aktuelle Gerichtsentscheidungen, dass eine Installation ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinschaft problematisch sein kann. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt klargestellt, dass sichtbare Solaranlagen am Balkon eine bauliche Veränderung darstellen können und deshalb eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erforderlich ist.
Unser Tipp
Wer ein Balkonkraftwerk plant, sollte frühzeitig Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen und das Vorhaben in der Eigentümerversammlung vorstellen. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und rechtssichere Lösungen finden.