Servicezeiten: Mo–Do 10–17 Uhr · Fr 10–14 Uhr

☎ 0151 29669197  ·  kontakt@valea-immobilienverwaltung.de

The perfect property for you

Balkonkraftwerke in der WEG: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Durch aktuelle gesetzliche Änderungen wurden die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Dennoch sind bei der Installation weiterhin bestimmte Vorgaben und Abstimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu beachten.

Price

Property Type

bedrooms

Property Size

It's a perfect match

INTERESTED IN THIS PROPERTY? WRITE A MESSAGE OR CALL US

Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken steigt weiter. Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 gelten Steckersolargeräte als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht. Eigentümer haben dadurch grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Installation gestattet wird.  

Ganz so einfach ist es jedoch nicht: Die Eigentümergemeinschaft kann weiterhin Vorgaben zur Ausführung, Sicherheit und Optik machen. Zudem zeigen aktuelle Gerichtsentscheidungen, dass eine Installation ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinschaft problematisch sein kann. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt klargestellt, dass sichtbare Solaranlagen am Balkon eine bauliche Veränderung darstellen können und deshalb eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erforderlich ist.  


Unser Tipp

Wer ein Balkonkraftwerk plant, sollte frühzeitig Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen und das Vorhaben in der Eigentümerversammlung vorstellen. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und rechtssichere Lösungen finden.

We'll find you a home

Explore Our Properties

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incid idunt ut labore ellt dolore magna the alora aliqua alora the tolda on fouter.

Gratis-Download

Checkliste: Verwalter­wechsel in 5 Schritten

Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Unsere kostenlose Checkliste zeigt Schritt für Schritt, wie der Wechsel gelingt.

Sie erhalten:

  • ✓Die Checkliste als PDF direkt per E-Mail
  • ✓Unseren Newsletter mit Gesetzesänderungen, Fristen und Tipps für Eigentümer und Vermieter, etwa einmal im Monat und jederzeit abbestellbar