BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn ist unzulässig
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht untervermieten, um daran zu verdienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Januar 2026 entschieden (Az. VIII ZR 228/23). Wer ohne Erlaubnis und mit Gewinn untervermietet, riskiert sogar die Kündigung. Wir erklären, worum es ging und was das Urteil für Vermieter bedeutet. Worum ging es? Ein Mieter in Berlin wohnte seit […]